A

Abholberechtigungen Abholberechtigt sind grundsätzlich der/die Erziehungsberechtigte/n. Des Weiteren können Sie im „Stammblatt“ oder mit schriftlicher Erlaubnis jederzeit weitere Personen angeben, die Ihr Kind abholen dürfen. Abmelden Falls Ihr Kind aufgrund von Krankheit oder eines kurzfristigen Termins den Hort nicht besuchen kann, melden Sie es bitte telefonisch unter der Telefonnummer 0173/3107459 ab.  Wenn wir Ihren Anruf … A weiterlesen