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Beiträge und Kosten

Der Monatliche Kostensatz wird von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper festgelegt. Er richtet sich nach der Anzahl der Stunden in Ferien- und Schulzeit. Eine aktuelle Kita-Kostenbeitragssatzung finden Sie unter: neue_Kita-Satzung_f_r_2019.pdf (verwaltungsportal.de). Nach geschlossenem Hortvertrag erhalten Sie einen Kostenbescheid von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper.

Nach §90 SGB VIII besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jugendamt. Hierfür muss ein Antrag beim örtlichen Jugendamt (Salzlandkreis) gestellt werden. Den Antrag finden Sie unter: Microsoft Word – SLK-12-51-181_KITA Antrag ab 2019.dotx (salzlandkreis.de). Das Hinweisblatt zur Datenerhebung unter: Microsoft Word – SLK-12-51-181_KITA Antrag ab 2019.dotx (salzlandkreis.de)

Beobachten & Dokumentieren

Jedes Kind ist einzigartig. Wir beobachten und dokumentieren, um die Bildungsprozesse jedes Kindes zu erkennen, zu gestalten, zu unterstützen und zu begleiten. Beobachtung zielt auf individuelle Handlungen, Interessen und Themen der Kinder, auf ihre Art zu kommunizieren, ihre Fähigkeiten, bei Schwierigkeiten Stand zu halten und sich engagiert mit Dingen und Gegebenheiten allein oder gemeinsam auseinander zu setzen. Das Beobachtete wird in Worten und in Bildern festgehalten. Zur Anwendung kommt ein einrichtungsspezifischer Beobachtungsbogen.

Beschriftung von persönlichen Gegenständen

Oftmals sind Kinder so mit ihrer Fantasie oder den Gedanken an das nächste Spiel beschäftigt, dass die Sorgen um Trinkflaschen, Jacken oder Brotzeitboxen keinen Platz haben. Damit wir solche „herrenlosen“ Gegenstände möglichst schnell ihrem Besitzer zuordnen können, ist es für uns und Ihre Kinder eine große Hilfe, wenn Sie alle persönlichen Gegenstände mit Namen beschriften. So vermeiden wir Verwechslungen und Sie Verluste.

Beschwerdemöglichkeit (intern und extern)

Da uns die Meinung aller Beteiligten sehr wichtig ist, nehmen wir Beschwerden sehr ernst. Jede Beschwerde ist ein Geschenk. Auffälligkeiten können vom Beschwerenden direkt erst einmal über die betroffene Person und dann auch evtl. über die Einrichtungsleitung geklärt werden.

Schriftliche Beschwerden können über jede Pädagogische Fachkraft mit Lösungsvorschlag eingereicht werden. Kurzfristig wird dann ein klärendes Gespräch geführt. Anonyme Beschwerden werden durch uns nicht verfolgt.

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Der Hort erfüllt gemäß § 5 KiFöG einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Dabei wird die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht gefördert und durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes angeregt, seine Gemeinschaftsfähigkeit gefördert und Benachteiligungen ausgeglichen. Der Hort ist mit den bestehenden Integrationsangeboten auf dem Weg, die Inklusion von Kindern zu fördern und zur Verbesserung der Chancengleichheit aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft beizutragen. Die Betreuungs- und Förderungsangebote für jedes Mädchen und für jeden Jungen orientieren sich dabei pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der betreuten Kinder und ihrer Familien. Der Hort ergänzt und unterstützt die Erziehung in den Familien der betreuten Kinder und ermöglicht den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus.